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    Verbandsgemeinderat


    (Mitglieder des Verbandsgemeinderates siehe unten)
    Organe der Verbandsgemeinde sind der Bürgermeister und der Verbandsgemeinderat.

    Der Verbandsgemeinderat besteht aus den gewählten Ratsmitgliedern und dem Vorsitzenden (in der Regel der Bürgermeister). Die ehrenamtlichen Ratsmitglieder werden von den wahlberechtigten Bürgern jeweils für die Dauer von 5 Jahren gewählt. Die Zahl der gewählten Ratsmitglieder richtet sich nach der Größe der Verbandsgemeinde; sie beträgt in der hiesigen Verbandsgemeinde 24.

    Die Ratsmitglieder üben ihr Amt unentgeltlich nach freier, nur durch die Rücksicht auf das Gemeinwohl bestimmter Gewissensüberzeugung aus; sie sind an Weisungen oder Aufträge ihrer Wähler nicht gebunden.

    Der Verbandsgemeinderat wird vom Vorsitzenden nach Bedarf einberufen. Seine Entscheidungen fasst der Verbandsgemeinderat durch Beschluss. Soweit nichts anderes gesetzlich bestimmt ist, bedürfen seine Beschlüsse der Mehrheit der Stimmen der in der Sitzung anwesenden Ratsmitglieder. Über jede Sitzung des Verbandsgemeinderat wird eine Niederschrift angefertigt.

    Aufgaben des Verbandsgemeinderates
    Der Verbandsgemeinderat ist die Vertretung der Bürger der Verbandsgemeinde. Er legt die Grundsätze für die Verwaltung der Verbandsgemeinde fest und beschließt über alle Selbstverwaltungsangelegenheiten der Verbandsgemeinde, soweit er die Entscheidung nicht einem Ausschuss oder dem Bürgermeister übertragen hat oder der Bürgermeister kraft Gesetz zuständig ist.

    Der Verbandsgemeinderat ist unter anderem zuständig für die Entscheidung über:

    • Satzungen der Verbandsgemeinde
    • den Haushaltsplan der Verbandsgemeinde
    • die Jahresrechnung sowie die Entlastung des Bürgermeisters und der Beigeordneten
    • die Sätze und Tarife für öffentliche Abgaben oder für privatrechtliche Entgelte sowie die allgemeinen Tarife der Versorgungs- und Verkehrsbetriebe
    • die Verfügung über Gemeindevermögen
    • die Errichtung, die Erweiterung, die Übernahme und die Aufhebung öffentlicher Einrichtungen und wirtschaftlicher Unternehmen sowie die Beteiligung an diesen.

    Der Verbandsgemeinderat gibt sich eine Geschäftsordnung und erlässt eine Hauptsatzung.

    Fraktionen innerhalb des Verbandsgemeinderates
    Ratsmitglieder können sich zu Fraktionen zusammenschließen. Eine Fraktion muss mindestens aus zwei Mitgliedern bestehen.
       

    Mitglieder des Verbandsgemeinderates
    Wahlperiode 2009-2014

    Bürgermeisterin

    1. Beigeordnete

    2. Beigeordneter

    3. Beigeordneter

       1. Beigeordnete Melitta Gray  2. Beigeordneter Erhard Bohn  3. Beigeordneter Stefan Fasen
    Schmitz, Diane Gray, Melitta Bohn, Erhard Fasen, Stefan
    Gönnersdorf Stadtkyll Jünkerath Lissendorf


    gewählte Ratsmitglieder:
    (in alphabetischer Reihenfolge)
         

    CDU

      
    Helfen, Reiner, Jünkerath                                                               
    Kloep, Ingo, Jünkerath
    Lentz, Heinz, Steffeln
    Malburg, Elmar, Birgel
    Michels, Helmut, Lissendorf
    Schell, Edi, Esch                                      
    Schmidt, Walter, Gönnersdorf Vorsitzender
    Simon, Nikolaus Stadtkyll
    Thielen, Johann, Jünkerath
    Vietoris, Josef, Gönnersdorf

    SPD

    Bischof, Norbert, Jünkerath

      

    Bohn, Erhard, Jünkerath
    Dreimüller, Johannes, Jünkerath
    Hansen, Ewald, Reuth Vorsitzender
    Klaus, Dieter, Jünkerath
    Schneider,Walter, Kerschenbach                  

    FWG

    Juchems, Stephan, Stadtkyll
    Kasel, Walfriede, Ormont
    Dr. Lentz, Georg, Stadtkyll
    Mathey, Rudolf, Lissendorf
    Pickartz, Walter, Stadtkyll
    Schun, Lothar, Lissendorf Vorsitzender
    Simon, Melitta, Stadtkyll

    GRÜNE

    Schulz, Martin, Scheid