
Satzungen der Ortsgemeinde
- die Entschädigung für Inhaber von Ehrenämtern (Ortsbürgermeister, Beigeordnete, Rats- und Ausschussmitglieder)
- die Form der öffentlichen Bekanntmachung
- die dauernde Übertragung der Entscheidung bestimmter Angelegenheiten auf den Bürgermeister
- die Gesamtzahl der Beigeordneten
Außerdem erlässt die Ortsgemeinde für jedes Haushaltsjahr (entspricht dem Kalenderjahr) eine Haushaltssatzung.
Die Haushaltssatzung enthält die Festsetzung
- des Haushaltsplanes unter Angabe des Gesamtbetrags
a) der Einnahmen und der Ausgaben des Haushaltsjahres,
b) der vorgesehenen Kreditaufnahmen ohne Umschuldungen und zinslose Kredite
c) der vorgesehenen Verpflichtungsermächtigungen - des Höchstbetrages der Kassenkredite
- der Steuersätze (Grund-, Gewerbe- und Hundesteuer), die für jedes Haushaltsjahr neu festzusetzen sind.
Sie kann auch die Festsetzungen von Gebührensätzen und Beitragssätzen für ständige Gemeindeeinrichtungen (z.B. Friedhofsgebühren) enthalten.
Des Weiteren kann die Ortsgemeinde im Rahmen ihrer Aufgaben und der Gesetze Satzungen erlassen.
Alle Satzungen werden vom Ortsgemeinderat in öffentlicher Sitzung beschlossen und öffentlich bekanntgemacht. Die öffentliche Bekanntmachung erfolgt in der Regel in den Obere Kyll-Nachrichten.
Ist der Tag des Inkrafttretens nicht in der Satzung bestimmt, so tritt sie am Tag nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
Die wichtigsten Satzungen der Ortsgemeinde haben wir hier für Sie hinterlegt.
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Satzung über die Benutzung der gemeindlichen Feld- u. Waldwege

