Gemeindehaus


Jugend- und Dorfgemeinschaftshaus Hallschlag
Trierer Straße 7
54611 Hallschlag
Tel.: (06557) 73 83

Das Jugend- und Dorfgemeinschaftshaus steht allen Bürgern und Vereinen der Ortsgemeinde Hallschlag nach vorheriger Absprache mit dem Ortsbürgermeister unter Zugrundlegeung der vom Ortsgemeinderat beschlossenen Benutzungsentgelte und -bedingungen für Veranstaltungen, Familienfeiern, Beerdigungen usw. zur Verfügung.

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Benutzungsentgelt Jugend- und Dorfgemeinschaftshaus Hallschlag 12 
Benutzungsentgelt Jugend- und Dorfgemeinschaftshaus Hallschlag
Benutzungsordnung Jugend- und Dorfgemeinschaftshaus Hallschlag 13 
Benutzungsordnung Jugend- und Dorfgemeinschaftshaus Hallschlag