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    Ortsgemeinderat Lissendorf


    (Mitglieder des Ortsgemeinderates siehe unten)
    Organe der Ortsgemeinde sind der Ortsbürgermeister und der Ortsgemeinderat.

    Der Ortsgemeinderat besteht aus den gewählten Ratsmitgliedern und dem Vorsitzenden (in der Regel der Ortsbürgermeister). Die ehrenamtlichen Ratsmitglieder werden von den wahlberechtigten Bürgern jeweils für die Dauer von 5 Jahren gewählt. Die Zahl der gewählten Ratsmitglieder richtet sich nach der Größe der Ortsgemeinde und beträgt in Lissendorf 16 Ratsmitglieder.

    Die Ratsmitglieder üben ihr Amt unentgeltlich nach freier, nur durch die Rücksicht auf das Gemeinwohl bestimmter Gewissensüberzeugung aus; sie sind an Weisungen oder Aufträge ihrer Wähler nicht gebunden.

    Der Ortsgemeinderat wird vom Vorsitzenden nach Bedarf einberufen. Seine Entscheidungen fasst der Ortsgemeinderat durch Beschluss. Soweit nichts anderes gesetzlich bestimmt ist, bedürfen seine Beschlüsse der Mehrheit der Stimmen der in der Sitzung anwesenden Ratsmitglieder. Über jede Sitzung des Ortsgemeinderat wird eine Niederschrift angefertigt.

    Aufgaben des Ortsgemeinderates
    Der Ortsgemeinderat ist die Vertretung der Bürger der Ortsgemeinde. Er legt die Grundsätze für die Verwaltung der Ortsgemeinde fest und beschließt über alle Selbstverwaltungsangelegenheiten der Ortsgemeinde, soweit er die Entscheidung nicht einem Ausschuss oder dem Ortsbürgermeister übertragen hat oder der Ortsbürgermeister kraft Gesetz zuständig ist.

    Der Ortsgemeinderat ist unter anderem zuständig für die Entscheidung über:

    • Satzungen der Ortsgemeinde
    • den Haushaltsplan der Ortsgemeinde
    • die Jahresrechnung sowie die Entlastung des Ortsbürgermeisters und der Beigeordneten
    • die Sätze und Tarife für öffentliche Abgaben oder für privatrechtliche Entgelte
    • die Verfügung über Gemeindevermögen
    • die Errichtung, die Erweiterung, die Übernahme und die Aufhebung öffentlicher Einrichtungen und wirtschaftlicher Unternehmen sowie die Beteiligung an diesen.
    Der Ortsgemeinderat gibt sich eine Geschäftsordnung und erlässt eine Hauptsatzung.

    Fraktionen innerhalb des Ortsgemeinderates
    Ratsmitglieder können sich zu Fraktionen zusammenschließen. Eine Fraktion muss mindestens aus zwei Mitgliedern bestehen.
       

    Mitglieder des Ortsgemeinderates Lissendorf
    Wahlperiode 2009-2014

    Ortsbürgermeister:

    1. Beigeordneter:

    2. Beigeordnete:

    Ortsbürgermeister Lothar Schun

    1. Beigeordneter Paul Leuwer

    2. Beigeordnete Monika Deckers
     Schun, Lothar  Leuwer, Paul  Deckers, Monika



    gewählte Ratsmitglieder:
    (in alphabetischer Reihenfolge)
           

    Wählergruppe Leuwer

    Crump, Berthold
    Deckers, Monika
    Dederichs, Matthias
    Eckstein, Jens
    Heinen, Klaus
    Hoffmann, Helmut
    Leuwer, Paul
    Mathey, Rudolf
    Meier, Antje
    Thome, Bernhard
    Bürger für Lissendorf e.V.
    Fasen, Stefan
    Hermes, Dorothea
    Michels, Helmut
    Wählergruppe Spohr
    Rosenberger, Josef
    Spohr, Ottmar
    Weber, Udo