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    Grillhütte


    Die Grillhütte steht allen Bürgern und Vereinen nach vorheriger Absprache mit dem Ortsbürgermeister unter Zugrundelegung der vom Ortsgemeinderat beschlossenen Benutzungsentgelte und -bedingungen für Veranstaltungen, Familienfeiern, Beerdigungen usw-zur Verfügung.

    Einheimische
    1. Tag

    65,00 €

    jeder weitere Tag

    25,00 €

    Auswärtige
    1. Tag

    100,00 €

    jeder weitere

    50,00 €

    Kaution

    100,00 €

    Nebenkosten
    Wasser (pauschal)

    5,00 €

    Strom je KWH (inkl. 16 % MwSt)

    0,40 €

    Papierhandtücher und Toilettenpapier (pauschal)

    7,50 €



    Der Strom wird nach dem tatsächlichen Verbrauch abgerechnet.
    Nach der Veranstaltung defekte oder fehlende Gegenstände werden in Rechnung gestellt.
    Eine aufgrund nicht ordnungsgemäßer Rückgabe erforderliche Nachreinigung bzw. Müllentsorgung wird im Auftrag der Ortsgemeinde durchgeführt und dem Mieter in Rechnung gestellt.
    Die Kaution wird nur bei ordnungsgemäßer Rückgabe der Anlage zurückerstattet, ansonsten erfolgt eine Verrechnung.

    Downloads

    Benutzungsordnung Grillhütte Esch 01 
    Benutzungsordnung Grillhütte Esch