Kindergarten Wirbelwind Hallschlag
Kindergärten und Kindertagesstätten sind allgemeine Erziehungs- und Bildungseinrichtungen für Kinder vom vollendeten dritten Lebensjahr bis zum Schuleintritt. Kinder haben vom vollendeten dritten Lebensjahr bis zum Schuleintritt Anspruch auf Erziehung im Kindergarten. Die Anmeldung des Kindes erfolgt direkt beim Kindergarten.
Träger des Kindergartens "Wirbelwind" in Hallschlag ist ein Zweckverband. Der Einzugsbereich umfasst die Ortsgemeinden Hallschlag, Ormont und Scheid.
Es handelt sich um eine zweigruppige Einrichtung mit insgesamt 50 Plätzen. Pro Gruppe können zwei Kinder ab dem vollendeten zweiten Lebensjahr aufgenommen werden.
Vorhanden sind zwei Gruppenräume, ein Turnraum, eine Küche und ein großzügiges Außengelände.
Öffnungszeiten:
| Montag - Freitag: | 07.30 Uhr - 14.00 Uhr |
| oder | |
| Montag - Donnerstag: | 07.30 Uhr - 12.00 Uhr |
| 13.00 Uhr - 16.00 Uhr | |
| Freitag: |
07.30 Uhr - 14.00 Uhr |
Ferienzeiten:
| Karneval: | Weiberdonnerstag ab 12.00 Uhr bis einschließlich Karnevalsdienstag |
| Ostern: | Gründonnerstag |
| Sommerferien: | 3 Wochen innerhalb der Schulferien von Rheinland-Pfalz |
| Weihnachtsferien: | 1 Woche (zwischen den Feiertagen) |
Aufteilung der Einrichtung:
- Rollenspiel- und Puppenecke
- Mal-, Knete- und Basteltische
- Bewegungsbaustelle
- Bauraum und Bauecke im Flur
- Ruheraum
- Leseecken
- Spieltische und -teppiche
- Außengelände
Besondere Angebote:
- Schwimmkurs, mit der Möglichkeit das "Seepferdchen" zu erlangen.
- Waldtag, bei entsprechender Witterung einmal wöchentlich.


