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    Ortsgemeinderat Esch


    (Mitglieder des Ortsgemeinderates siehe unten)
    Organe der Ortsgemeinde sind der Ortsbürgermeister und der Ortsgemeinderat.

    Der Ortsgemeinderat besteht aus den gewählten Ratsmitgliedern und dem Vorsitzenden (in der Regel der Ortsbürgermeister). Die ehrenamtlichen Ratsmitglieder werden von den wahlberechtigten Bürgern jeweils für die Dauer von 5 Jahren gewählt. Die Zahl der gewählten Ratsmitglieder richtet sich nach der Größe der Ortsgemeinde und beträgt in Esch zwölf Ratsmitglieder.

    Die Ratsmitglieder üben ihr Amt unentgeltlich nach freier, nur durch die Rücksicht auf das Gemeinwohl bestimmter Gewissensüberzeugung aus; sie sind an Weisungen oder Aufträge ihrer Wähler nicht gebunden.

    Der Ortsgemeinderat wird vom Vorsitzenden nach Bedarf einberufen. Seine Entscheidungen fasst der Ortsgemeinderat durch Beschluss. Soweit nichts anderes gesetzlich bestimmt ist, bedürfen seine Beschlüsse der Mehrheit der Stimmen der in der Sitzung anwesenden Ratsmitglieder. Über jede Sitzung des Ortsgemeinderat wird eine Niederschrift angefertigt.

    Aufgaben des Ortsgemeinderates
    Der Ortsgemeinderat ist die Vertretung der Bürger der Ortsgemeinde. Er legt die Grundsätze für die Verwaltung der Ortsgemeinde fest und beschließt über alle Selbstverwaltungsangelegenheiten der Ortsgemeinde, soweit er die Entscheidung nicht einem Ausschuss oder dem Ortsbürgermeister übertragen hat oder der Ortsbürgermeister kraft Gesetz zuständig ist.

    Der Ortsgemeinderat ist unter anderem zuständig für die Entscheidung über:

    • Satzungen der Ortsgemeinde
    • den Haushaltsplan der Ortsgemeinde
    • die Jahresrechnung sowie die Entlastung des Ortsbürgermeisters und der Beigeordneten
    • die Sätze und Tarife für öffentliche Abgaben oder für privatrechtliche Entgelte
    • die Verfügung über Gemeindevermögen
    • die Errichtung, die Erweiterung, die Übernahme und die Aufhebung öffentlicher Einrichtungen und wirtschaftlicher Unternehmen sowie die Beteiligung an diesen.

    Der Ortsgemeinderat gibt sich eine Geschäftsordnung und erlässt eine Hauptsatzung.

    Fraktionen innerhalb des Ortsgemeinderates
    Ratsmitglieder können sich zu Fraktionen zusammenschließen. Eine Fraktion muss mindestens aus zwei Mitgliedern bestehen.
      

    Mitglieder des Ortsgemeinderates Esch
    Wahlperiode 2009-2014

    Ortsbürgermeister

    1. Beigeordneter

    2. Beigeordneter

    Ortsbürgermeister Edi Schell   1. Beigeordneter Ulrich Hoffmann  2. Beigeordneter Rudolf Michels
     Schell, Edi  Hoffmann, Ulrich  Michels, Rudolf


    gewählte Ratsmitglieder:
    (in alphabetischer Reihenfolge)

    Berscheid, Matthias
    Berscheid, Udo
    Czajka, Alfred 
    Hoffmann, Erich
    Hoffmann, Ulrich
    Keller, Sabine
    Krämer, Friedhelm
    Lamberty, Michael
    Lamberty, Thomas 
    Michels, Rudolf
    Stabel, Maria

    Wisemborsky, Matthias



    Ortsgemeinderat Esch

    Downloads

    Geschäftsordnung 09 -Esch.pdf 
    Geschäftsordnung Esch
    hauptsatzung_esch_2009.pdf 
    Hauptsatzung Esch