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    Schulen


    Die Verbandsgemeinden und Landkreise übernehmen nach dem Schulgesetz Rheinland-Pfalz die Schulträgerschaft. Der jeweilige kommunaler Schulträger stellt das Verwaltungs- und Hilfspersonal für die Schulen und trägt die Kosten für den Sachbedarf der Schule. Das Lehrpersonal wird vom Land zur Verfügung gestellt.

    Die Schulaufsicht liegt bei der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Trier.